Zwei Ausnahmen

  1. Dort wo die Erfassung einzelner Nutzer im Sinne und Auftrag des Nutzers und/oder der Bereitstellung der Daten notwendig ist, wird dies im Auftrag von Ihnen als Kunde umgesetzt. Dies erfolgt über den Zugriff per individuellem Passwort je Zuschauer (oder z.B. einer Ärztenummer oder SecureID von Ihrer Webseite), sodass der berechtige Nutzer mit seinem Kennwort zugreifen kann. Wichtig: für uns als Auftrags-Datenverarbeiter ist nur dies Kennwort lediglich als „Kennwort“ sichtbar und es besteht keine Verbindung zu einer individuellen Person.
    Sollten Sie dies näher auswerten müssen – beispielsweise für die Bescheinigung der Anwesenheit einzelner Teilnehmer an einer zertifizierten medizinischen Fortbildungen – wird dies von Ihnen mit einer Datenschutz-Absprache mit Ihren Zuschauern vereinbart. Sie können in diesem Fall sehen, wie lange ein Passwort X auf einen Stream Y an Tag Z zugegriffen hat.
  2. Bei der Erkennung und Abwehr von Angriffen, herbeigeführten Störungen, DDOS, etc. werden IPs individuell erfasst und DSGVO-konform für die technisch notwendige Abwehr und rechtliche Schritte verwendet. Siehe hierzu unseren AV-Vertrag.

Inhaltliche persönliche / sensible Daten

Wir kennen nicht die Inhalte Ihrer Live- und Dateistreams. D.h. wenn hier beispielsweise eine Person, persönliche oder sonstige sensible Daten gezeigt werden, liegt es in Ihrer Verantwortung was Sie inhaltlich übertragen und wie Sie dies rechtlich behandeln müssen. Sind sensible Daten enthalten, bieten wir über den unten beschriebenen Zugriffsschutz diverse Möglichkeiten passend zum Inhalt an.

AV-Vertrag (zur Auftragsdatenverarbeitung)

Kunden erhalten von uns einen AV-Vertrag gemäß DSGVO zur Datenverarbeitung, speziell zugeschnitten auf die Videoübertragung im Internet und unsere Dienstleistung. Diese erfüllen wir unsererseits ohnehin, auch ohne gesonderte Vereinbarung! Wenn Sie uns diesen AV-Vertrag unterzeichnet zurücksenden, erhalten Sie von uns ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen.

Variante 2 – möglichst großer Schutz vor Diebstahl und Fremdnutzung
Ganz ehrlich: keine Videoübertragung ist 100 % geschützt!

Mit entsprechendem Fachwissen kann jedes Video auch „geklaut“ werden – unerheblich welche Technologie verwendet wird. Letztlich ist auch immer ein Abfilmen z.B. per Handy vom Bildschirm möglich – hiergegen gibt es keinen Schutz!

Der Download von Streamingvideo ist dennoch schwieriger als von herkömmlichen Webvideos, die per „progressivem“ Download bereitgestellt werden. In unserem Fall wird echtes Streaming verwendet. Es wird nur der jeweils aktive Abschnitt der gerade abgespielt wird direkt vom Streamingserver in den Arbeitsspeicher geladen und auf dem Bildschirm abgespielt. Danach wird der Abschnitt wieder gelöscht und steht nicht zum späteren Abruf aus dem Cache oder zum Speichern, etc. zur Verfügung. Jedoch gibt es immer neue Browser- oder Plugin-Entwicklungen die dies wieder verändern.

Ohne Streaming wird das Video im Browser-Cache auf der Festplatte gespeichert. Es gibt hunderte Tools und Browser-Plugins die das Speichern von Videodateien ermöglichen. Der User kann das Video dann z.B. auf YouTube hochladen oder anderweitig verwenden.

Auf Ihren Kundenwunsch hin kann der Videoabruf per HTTPS-Download aktiviert werden (ggf. entstehen hierfür zusätzliche Kosten für den Traffic). Dies ermöglicht den regulären Videodownload und untergräbt damit die Sicherheitsvorteile von Videostreaming. Jedoch kann es gewünscht sein, dass zum Beispiel den Seitenbesuchern ein Download einer mp4-Videodatei angeboten werden soll. Für diesen Fall wird der Schutz deaktiviert und ein HTML-Download auf Kundenwunsch ermöglicht.

Kurz: wenn Sie sich und Ihre Inhalte schützen möchten, ist Streaming das einfachste Verfahren um den Inhalt leicht zugänglich auf jeder Webseite abrufbar zu machen und gleichzeitig den Inhalt bestmöglich zu schützen.