Ratgeber

Welche Lizenzen für einen Gemeinde Gottesdienst?

Welche Rechte, Gebühren und Verwertungsgesellschaften betreffen Gemeinden in Deutschland, wenn vor Ort gesungen, Liedtexte projiziert und zusätzlich gestreamt oder aufgezeichnet wird?

Diese Seite gibt einen Überblick aus der Praxis eines Streaming-Dienstleisters.

In 60 Sekunden

  • Wer Liedtexte projiziert oder Noten vervielfältigt, braucht eine Lizenz – in Deutschland meist über VG Musikedition oder CCLI.
  • Beim Livestream entstehen zusätzliche Rechte. Abgedeckt werden diese typischerweise über eine CCLI-Streaming-Lizenz oder eine Streaming-Lizenz der VG Musikedition. Update: Diese Streaming-Lizenz steht per CCLI nicht mehr zur Verfügung.
  • Auch das gemeinsame Singen vor Ort ist nicht „kostenlos“. Zwar ist keine Erlaubnis nötig (§ 60h UrhG), wohl aber eine angemessene Vergütung an die Urheber.
  • Das öffentliche Bereitstellen von Aufzeichnungen ist eine eigenständige Lizenzfrage – getrennt von der Livestream-Erlaubnis.
  • Bei sichtbaren Personen kommen Persönlichkeitsrecht und DSGVO hinzu – unabhängig vom Urheberrecht.
  • Die Mitgliedschaft in einem Bund (z. B. EFG, VEF, BFP, BEFG) kann Rahmenverträge abdecken, die vieles pauschal abgelten.

Kleines Glossar

Öffentliche Wiedergabe (§§ 19, 19a UrhG)
Übergeordneter Rechtsbegriff für jede Form öffentlicher Verbreitung eines Werks – live, per Stream, per Tonträger oder als Abruf.
Öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
Bereitstellen eines Werks im Internet zum Abruf zu beliebiger Zeit. Trifft auf jedes Video und jeden Livestream zu, den Sie öffentlich bereitstellen.
Vergütungsanspruch
Auch wo keine Erlaubnis nötig ist (etwa im Gottesdienst), steht den Urhebern eine angemessene Vergütung zu. Diese setzen die Verwertungsgesellschaften durch.
Rahmenvertrag / Pauschalvertrag
Vereinbarung eines Dachverbands mit einer Verwertungsgesellschaft, der eine Vielzahl üblicher Nutzungen pauschal abgilt.
CCLI-Liedlizenz
Basis-Lizenz für die Nutzung von CCLI-Repertoire im Gottesdienst vor Ort (Projektion, Druck, Übersetzung etc.).
CCLI-Streaming-Lizenz
Erweiterung der Liedlizenz für Online-Übertragung und -Archivierung – inklusive Texteinblendung im Stream.
CCLI Streaming Plus
Weitere Erweiterung für die Nutzung von Master-Aufnahmen, Backing-Tracks und Multi-Tracks im gestreamten Gottesdienst.
VG Musikedition
Verwertungsgesellschaft, zuständig u. a. für Vervielfältigungen von Noten/Texten und für die GEMA-Vergütung bei Freikirchen-Gottesdiensten.
KUG – Kunsturhebergesetz
Regelt das Recht am eigenen Bild. Relevant, sobald Personen sichtbar im Stream sind.

Benötigt Ihre Gemeinde eine „Rundfunklizenz“?

Je nach Reichweite der eigenen Liveübertragungen stellt sich die rechtliche Frage, ob eine Gemeinde oder Kirche zu einem „Sender“ wird. Dies wäre im rechtlichen Sinne vergleichbar einem TV-Sender oder Radiosender, da regelmäßig Gottesdienste oder andere Inhalte übertragen werden. Dies erscheint absurd, kann aber real passieren.

Die Medienanstalt NRW hat eine Checkliste erarbeitet, nach der eine Gemeinde dies prüfen kann. Nach unserer Auffassung dürfte dies nur wenige Gemeinden in Deutschland betreffen.

PDF-Download von der Medienanstalt NRW

Haftungsausschluss

Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie gibt unseren praktischen Kenntnisstand als Streaming-Dienstleister wieder und ist eine erste Orientierung – keine verbindliche Auskunft zum Urheber-, Verwertungs- oder Datenschutzrecht.

Tarife, Rahmenverträge und Lizenzbedingungen ändern sich regelmäßig. Für rechtsverbindliche Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwertungsgesellschaft (GEMA, GVL, VG Musikedition, CCLI, o.a.), an Ihren Bund/Dachverband oder an einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Hinweise auf Aktualisierungsbedarf nehmen wir gerne entgegen.

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