Vom Lobpreisabend bis zur Predigt-Mediathek. Ihre Livestreams, Aufzeichnungen und Videos.
Wichtig: Zu Lizenzen, Urheberrechten und Verwertungsrechten können wir keine Rechtsberatung geben.
Als Einstieg in das komplexe Thema geben wir Ihnen Anhaltspunkte weiter. Diese Infos basierend auf unserem Kenntnisstand und sollten je nach Thema mit der CCLI, GEMA und VG Musikedition geklärt werden.
Die Lizenz für den ersten Punkt erhalten Sie über die CCLI oder über die VG Musikedition.
Eine Lizenz inkl. der Textanzeige im Stream benötigt die Lizenz der VG Musikedition. Die CCLI hat hierfür kein Angebot.
Sie können diese Lizenzen von der CCLI und der VG Musikedition aber nicht „mischen“. Die VG Musikedition besteht darauf, wenn Sie die Lizenz zur Anzeige der Texte ausschließlich nur dann buchen können, können Sie auch die erstgenannte Lizenz dort beziehen.
Die CCLI hat aber den Vorteil, dass Sie per Software Liedtexte, Noten und Gitarren Akkorde auf Knopfdruck in Ihre Beamer-Software und für die Musiker abrufen können. Zudem ist die Lizenz wesentlich günstiger als die der VG Musikedition.
Die GEMA verweist für Übertragungen (Streaming und Aufzeichnung) von Gottesdiensten auf die VG-Musikedition (GEMA).
Die VG Musikedition berechnet Tarife. Darin lesen wir:
Zitat VG Musikedition: „Wer Werke der Musik im Gottesdienst nutzen will, benötigt dazu zwar keine Erlaubnis, jedoch steht dem Urheber für die Nutzung seiner Musik eine angemessene Vergütung zu (§ 52 Abs. 2 UrhG). Im Auftrag der GEMA macht die VG Musikedition diesen sogenannten Vergütungsanspruch gegenüber Freikirchen geltend.“
Siehe hier:
Wie oben bereits erwähnt, ist dies keine rechtliche Beratung.
Wir hoffen, Ihnen hiermit einen Überblick zu geben auf Dinge die zu berücksichtigen sind. Wir empfehlen die wesentlich kostengünstigeren Tarife der CCLI.
Je nach Reichweite der eigenen Liveübertragungen stellt sich die rechtliche Frage, ob eine Gemeinde oder Kirche zu einem „Sender“ wird. Dies wäre im rechtlichen Sinne vergleichbar einem TV-Sender oder Radiosender, da regelmäßig Gottesdienste oder andere Inhalte übertragen werden. Dies erscheint absurd, kann aber real passieren.
Die Medienanstalt NRW hat eine Checkliste erarbeitet, nach der eine Gemeinde dies prüfen kann. Nach unserer Auffassung dürfte dies nur wenige Gemeinden in Deutschland betreffen.
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