Kirche und GemeindeGottesdienst Livestream

Die Liveübertragung von Gottesdiensten mit Liedern, Texten und Instrumenten, sowie Aufzeichnungen und fremde Inhalte von CDs.

Wichtig: Zu Lizenzen, Urheber- und Verwertungsrechten und alle folgenden Inhalte können und dürfen wir keine Rechtsberatung geben.
Als Einstieg in das komplexe Thema geben wir Ihnen aber Anhaltspunkte weiter, die unsere Mitarbeiter (die ehrenamtlich in Freikirchen aktiv sind) hilfreich finden. Diese Infos können wir nur ohne Gewähr weitergeben, basierend auf unserem Kenntnisstand und unserer Erfahrung.



Lizenz Gottesdienst Livestreams

Wir setzen voraus, dass die im Gottesdienst gespielten Lieder (Noten, Texte) bereits unabhängig vom Livestream lizenziert werden (z.B. über CCLI oder über Rahmenverträge eines Gemeindebund). Wichtig sind hier auch das Urheberrecht bzw. die Bezahlung von Nutzungsrechten / Tantiemen.

Nun stellt sich die Frage, welche Kosten für die Livestream-Übertragung Ihrer musikalischen Inhalte entstehen. Hierin sind dann auch Aufzeichnungen des Gottesdienstes enthalten, die im Nachhinein zur Verfügung gestellt werden.

In Deutschland ist die GEMA für solche Fragen zuständig.
Die GEMA verweist für Liveübertragungen von Gottesdiensten auf die VG-Musikedition. Zitat GEMA: "Unseren Anspruch auf Vergütung (...) macht die VG Musikedition geltend. Mit einer einfachen und günstigen Nutzungslizenz können Sie für Musik im Gottesdienst und bei anderen kirchlichen Feiern auf das musikalische Weltrepertoire zugreifen. Diese Lizenz umfasst darüber hinaus auch die zeitgleiche oder zeitversetzte Sendung und das öffentliche Zugänglichmachen (Livestreaming und Streaming) von Gottesdiensten im Internet."

Die VG Musikedition berechnet Tarife. Darin lesen wir:

  • Der Vertrag (PDF siehe unten) bezieht sich mit verschiedenen Tarifen auf die Gemeindegröße. Laut Webseite wird dies "auf Basis der durchschnittlichen Besucherzahl im Hauptgottesdienst" berechnet.
  • Stand Januar 2023 werden für Gottesdienste mit durchschnittlich 50 - 100 Besuchern bspw. 216,20 Euro jährlich berechnet. Für 100-249 Personen im Gottesdienstraum fallen 288,10 Euro jährlich und für 250 - 499 Personen 360,10 Euro jährlich an. Siehe Vertrags-PDF für weniger oder mehr Personen.
  • Enthalten ist hier Musik durch Gesang, selbst gespielte Instrumente, Chor, usw.
  • Werden auch Inhalte im Livestream übertragen, welche aus der Wiedergabe von Musik mittels Tonträger o.ä. stammen, kommt hier "GVL" hinzu. Dies lässt sich in der Vertrags-PDF als "GLV" ankreuzen (siehe unten) und wird dann mit +20 % des jährlichen Preises berechnet. (GVL = Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH).
  • Dies beinhaltet neben den Livestreams auch Dateistreaming (Gottesdienst-Aufzeichnungen). In jedem Fall muss die Bereitstellung des Livestreams (oder dessen Aufzeichnung) an die Zuschauenden kostenfrei erfolgen.
  • In diesen Lizenz-Gebühren ist nicht das "große Recht" enthalten: "D.h. die bühnenmäßige Aufführung eines Werkes."
  • Ist die Gemeinde Mitglied in einem Bund wie der FEG, BFP, VdM, VEF, STA, etc. dann hat dieser oftmals bereits einen Rahmenvertrag mit der GEMA. In diesem Fall wird der dort vereinbarte Rabatt bei der VG Musikedition eingerechnet. (Bitte ankreuzen in der PDF).

Zitat VG Musikedition: "Wer Werke der Musik im Gottesdienst nutzen will, benötigt dazu zwar keine Erlaubnis, jedoch steht dem Urheber für die Nutzung seiner Musik eine angemessene Vergütung zu (§ 52 Abs. 2 UrhG). Im Auftrag der GEMA macht die VG Musikedition diesen sogenannten Vergütungsanspruch gegenüber Freikirchen geltend."
Siehe hier: Webseite VG Musikedition

VG Musikedition Vertrag (PDF-Download)


Fazit Wir hoffen, Ihnen hiermit weiterzuhelfen und einen Überblick zu geben. Wie anfangs bereits erwähnt, ist dies keine rechtliche Beratung.
Aus unserer Sicht erscheint die jährliche Vergütung angemessen. Angenommen eine Gemeinde hat 75-95 Gottesdienstbesucher, entstehen jährlich Kosten von 216,20 Euro. Wenn die Gemeinde die Möglichkeit haben möchte Musik einzuspielen, oder Sie lassen im Hintergrund Musik vor und nach dem Gottesdienst laufen, dann buchen Sie dies mit "GVL" +20 % = 260 Euro jährlich. Bei 85 Gottesdienstbesuchern an 52 Sonntagen im Jahr sind dies weniger als 6 Cent je Gottesdienstbesucher.

PS: Leider fehlen uns Informationen für Gemeinden aus AT und CH.

Benötigt Ihre Gemeinde eine "Rundfunklizenz"?

Es stellt sich die rechtliche Frage, ob eine Gemeinde (Freikirche, CVJM, Landeskirchliche Gemeinschaft, usw.) zu einem "Sender" wird (im rechtlichen Sinne vergleichbar einem TV-Sender oder Radiosender), weil sie regelmäßig Gottesdienste oder andere Inhalte überträgt. Dies erscheint absurd, kann aber real passieren.

  • Als besonderer Fall wären Gemeinden mit z.B. über 1 Million Aufrufe im Monat zu behandeln. Wahrscheinlich ist dies für Organisationen wie Willow Creek oder besonders bekannt gewordene Gemeinden wie das ICF München zu bedenken. Hier ist natürlich ein Anwalt zu konsultieren.
  • In der Regel wird eine Gemeinde nicht einmal einen Bruchteil dieser Zuschauerzahlen erreichen.
  • Die Medienanstalt NRW hat eine Checkliste erarbeitet, nach der eine Gemeinde dies prüfen kann. Nach unserer Auffassung dürfte dies nur für wenige Gemeinden in Deutschland zutreffen. PDF-Download von der Medienanstalt NRW

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