Wichtig: Zu Lizenzen, Urheberrechten und Verwertungsrechten können wir keine Rechtsberatung geben.

„Liedlizenz“ für Gottesdienst + Livestream von CCLI oder VG Musikedition?

Als Einstieg in das komplexe Thema geben wir Ihnen Anhaltspunkte weiter. Diese Infos basierend auf unserem Kenntnisstand und sollten je nach Thema mit der CCLI, GEMA und VG Musikedition geklärt werden.

  • Für Ihren Gottesdienst, Lobpreisabend, etc. benötigen Sie eine Lizenz für die gespielten Lieder. D.h. die Noten und Texte für die Musiker sowie die Vervielfältigung der Texte für die Gemeinde (per Beamer oder andere „Kopien“).
    Unabhängig von einer Live-Übertragung erfolgt eine Lizenzierung über CCLI, VG Musikedition oder über Rahmenverträge einer Kirche oder eines Gemeindebund. Hiermit vergüten Sie die Bezahlung an Songwriter, Liedermacher, Komponistinnen und Komponisten, …
  • Für die Livestream-Übertragung Ihrer musikalischen Inhalte ist nach unserer Kenntnis keine zusätzliche Lizenz notwendig, da dies bereits mit abgegolten ist. Enthalten ist die Live-Übertragung wie auch eine Aufzeichnung des Gottesdienstes, die im Nachhinein zur Verfügung gestellt wird.
  • Nach unseren Informationen ist dann eine zusätzliche Lizenz notwendig, wenn die Liedtexte im Livestream oder der Aufzeichnung zu sehen sind. D.h. wenn Sie die Texte entweder direkt als Text einblenden (Bauchbinde, etc.) oder wenn diese im Bild der Kamera abzulesen sind (z.B. sieht der Zuschauer das Beamerbild und hier den Liedtext für die Gemeinde).
    Filmen Sie hingegen die Musiker, Bühne, etc. ohne dass die Texte im Videobild erscheinen, ist keine weitere Lizenz notwendig.

Die Lizenz für den ersten Punkt erhalten Sie über die CCLI oder über die VG Musikedition.
Eine Lizenz inkl. der Textanzeige im Stream benötigt die Lizenz der VG Musikedition. Die CCLI hat hierfür kein Angebot.

Sie können diese Lizenzen von der CCLI und der VG Musikedition aber nicht „mischen“. Die VG Musikedition besteht darauf, wenn Sie die Lizenz zur Anzeige der Texte ausschließlich nur dann buchen können, können Sie auch die erstgenannte Lizenz dort beziehen.

Die CCLI hat aber den Vorteil, dass Sie per Software Liedtexte, Noten und Gitarren Akkorde auf Knopfdruck in Ihre Beamer-Software und für die Musiker abrufen können. Zudem ist die Lizenz wesentlich günstiger als die der VG Musikedition.

Liedtexte im Livestream über die VG-Musikedition

Die GEMA verweist für Übertragungen (Streaming und Aufzeichnung) von Gottesdiensten auf die VG-Musikedition (GEMA).

Die VG Musikedition berechnet Tarife. Darin lesen wir:

  • Die Lizenzkosten für Gottesdienste wurden früher anhand der durchschnittlich Gottesdienst-Besucher berechnet. Beispielsweise wurden mit Stand Januar 2023 für 100-249 Personen im Gottesdienst jährlich 288,10 Euro berechnet.
    Neu ist die Berechnung unabhängig von den Gottesdienstbesuchern. Die Anzahl der jährlichen Gottesdienste und die Anzahl der Minuten in denen Musik gespielt/gesungen wird ist nun entscheidend. Beispielsweise 55 Gottesdienste im Jahr (52 Sonntage + 3 Feiertage) mit mind. 20 Minuten Musik (z.B. 6 Lieder) kosten nun 898,92 Euro jährlich.
  • Enthalten ist hier Musik durch Gesang und selbst gespielte Instrumente (inkl. Chor, usw.).
  • Werden auch musikalische Inhalte im Livestream übertragen, welche von einem „Tonträger“ stammen (d.h. heute nicht nur CD, sondern auch verschiedene Inhalte von Spotify, YouTube, etc.), kommen hier Kosten für die „GVL“ hinzu. Dies lässt sich in der Vertrags-PDF als „GLV“ ankreuzen (siehe unten) und wird dann mit +20 % des jährlichen Preises berechnet. (GVL = Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH).
  • Dies beinhaltet neben den Livestreams auch Dateistreaming (Gottesdienst-Aufzeichnungen).
  • In jedem Fall muss die Bereitstellung des Livestreams (oder dessen Aufzeichnung) an die Zuschauenden kostenfrei erfolgen.
  • In diesen Lizenz-Gebühren ist nicht das „große Recht“ enthalten. Nicht enthalten ist somit „die bühnenmäßige Aufführung eines Werkes.“
  • Ist die Gemeinde Mitglied in einem Bund wie der FEG, BFP, VdM, VEF, STA, etc. dann hat dieser oftmals bereits einen Rahmenvertrag mit der GEMA. In diesem Fall wird der dort vereinbarte Rabatt bei der VG Musikedition eingerechnet. (Bitte ankreuzen in der PDF).

Zitat VG Musikedition: „Wer Werke der Musik im Gottesdienst nutzen will, benötigt dazu zwar keine Erlaubnis, jedoch steht dem Urheber für die Nutzung seiner Musik eine angemessene Vergütung zu (§ 52 Abs. 2 UrhG). Im Auftrag der GEMA macht die VG Musikedition diesen sogenannten Vergütungsanspruch gegenüber Freikirchen geltend.“
Siehe hier:

Webseite VG Musikedition

Wie oben bereits erwähnt, ist dies keine rechtliche Beratung.

Wir hoffen, Ihnen hiermit einen Überblick zu geben auf Dinge die zu berücksichtigen sind. Wir empfehlen die wesentlich kostengünstigeren Tarife der CCLI.

Benötigt Ihre Gemeinde eine „Rundfunklizenz“?

Je nach Reichweite der eigenen Liveübertragungen stellt sich die rechtliche Frage, ob eine Gemeinde oder Kirche zu einem „Sender“ wird. Dies wäre im rechtlichen Sinne vergleichbar einem TV-Sender oder Radiosender, da regelmäßig Gottesdienste oder andere Inhalte übertragen werden. Dies erscheint absurd, kann aber real passieren.

Die Medienanstalt NRW hat eine Checkliste erarbeitet, nach der eine Gemeinde dies prüfen kann. Nach unserer Auffassung dürfte dies nur wenige Gemeinden in Deutschland betreffen.

PDF-Download von der Medienanstalt NRW

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