
Ratgeber
Bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 um. Spätestens dann müssen audiovisuelle Medien für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.
Konkrete Auswirkungen auf Onlinevideos und Livestreams
Livestreams und Videoinhalte müssen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf AA-Niveau entsprechen.
Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde muss hierfür Videos mit Untertiteln und einen barrierefreien Player auf Ihrer Website bereitstellen.
Wichtige Anforderungen für barrierefreie Videos und Livestreams sind:
- Untertitel für gehörlose und hörgeschädigte Personen.
- Barrierefreie Bedienbarkeit, damit blinde und sehbehinderte Nutzer die Inhalte uneingeschränkt abrufen können.
- Speziell für Videos gilt:
Audiodeskriptionen sind notwendig, wenn visuell relevante Inhalte gezeigt werden, die nicht über die vorhandenen Tonspuren oder Untertitel verständlich sind.
Diese Anforderungen gelten für Behörden und für alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro.
Kleinere Unternehmen sind erst ab 2030 verpflichtet. Barrierefreie Inhalte werden aber bereits jetzt zur Selbstverständlichkeit und sprechen für Ihr Unternehmen.
Hinzu kommt die „Teilhabe“ im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Hiermit wird die soziale und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gefördert.

Jetzt handeln – barrierefrei und gesetzeskonform
Mit unserer Unterstützung setzen Sie die notwendigen Maßnahmen für barrierefreie Livestreams und Videoinhalte schnell und unkompliziert um.
Wir empfehlen Ihnen, die Anforderungen spätestens jetzt zu prüfen und umzusetzen – denn Barrierefreiheit ist für viele Menschen unverzichtbar. Sie übernehmen hiermit soziale Verantwortung und stärken gleichzeitig das positive Image Ihres Unternehmens.
Diese gesetzlichen Vorgaben werden ähnlich unumgänglich wie die DSGVO. Handeln Sie daher rechtzeitig und schützen Sie sich vor Abmahnungen!
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FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Barrierefreiheit
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze – Kurztitel Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Als erfahrener Spezialist für Livestream- und Video-Hosting bieten wir umfangreiche Streaming-Leistungen, die auch den Aspekt der gesetzeskonformen Umsetzung abdecken.
Enthalten ist die kostenfreie Beratung für eine praktikable, günstige und einfache Umsetzung der typischen (neuen) gesetzlichen Anforderungen in Onlinevideos und Livestreams.
Wir sind Ihr Partner für technische Lösungen und beraten Sie in diesem Bereich kompetent und umfassend.
Eine rechtliche Beratung können und dürfen wir nicht anbieten. Wenden Sie sich für rechtssichere Auskünfte bitte an einen Rechtsanwalt.
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