Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 um. Spätestens dann müssen audiovisuelle Medien für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.
Livestreams und Videoinhalte müssen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf AA-Niveau entsprechen.
Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde muss hierfür Videos mit Untertiteln und einen barrierefreien Player auf Ihrer Website bereitstellen.
Ein wichtiger und notwendiger Schritt für Videos und Livestreams sind:
Diese Anforderungen gelten für alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden und / oder einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro.
Kleinere Unternehmen sind erst ab 2030 verpflichtet, können allerdings auch schon früher die notwendigen Anpassungen vornehmen.
Hinzu kommt die „Teilhabe“ im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Hiermit wird die soziale und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gefördert.
Sie können die erforderlichen Maßnahmen für gesetzeskonforme Livestreams und Videoinhalte grundsätzlich eigenständig umsetzen. Bedenken Sie jedoch, dass die Umsetzung für Sie oder einen Ihrer Mitarbeitenden mehrere Tage oder gar Wochen Aufwand bedeuten kann.
Wir empfehlen Ihnen, die Anforderungen frühzeitig mit einem erfahrenen Dienstleister wie uns zu prüfen und umzusetzen.
Mit STEINMANN an Ihrer Seite regeln Sie die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen schnell, günstig und gesetzeskonform.
Ihre Vorteile
Wir unterstützen Sie gerne, damit Sie sich
entspannt Ihrem Kerngeschäft widmen können.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze – Kurztitel Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Als erfahrener Spezialist für Livestream- und Video-Hosting bieten wir umfangreiche Streaming-Leistungen, die auch den Aspekt der gesetzeskonformen Umsetzung abdecken.
Enthalten ist die kostenfreie Beratung für eine praktikable, günstige und einfache Umsetzung der typischen (neuen) gesetzlichen Anforderungen in Onlinevideos und Livestreams.
Wir sind Ihr Partner für technische Lösungen und beraten Sie in diesem Bereich kompetent und umfassend. Spezielle Beratungsangebote beziehungsweise Beratungspakete zu rechtlichen Fragen sind nicht Teil unserer Expertise.
Wenden Sie sich für rechtssichere Auskünfte in Bezug auf Ihre Website bitte an einen Rechtsanwalt.
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