Videostreaming Ratgeber
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Ratgeber

Bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 um. Spätestens dann müssen audiovisuelle Medien für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.

Hinzu kommt die „Teilhabe“ im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Hiermit wird die soziale und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gefördert.

Bestens vorbereitet mit STEINMANN

Mit STEINMANN an Ihrer Seite regeln Sie die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen schnell, günstig und gesetzeskonform.

 

Ihre Vorteile

Sie erfüllen rechtzeitig alle gesetzlichen Vorgaben.

Schutz vor Abmahnungen, Geldbußen und Vertriebsverbot.

Kein Zeitdruck durch späte Umsetzung.

Keine Beeinträchtigungen im Geschäftsalltag.

Barrierefreie Livestreams und Videoinhalte ohne hohe Kosten.

Wir unterstützen Sie gerne, damit Sie sich
Ihrem Kerngeschäft widmen können.

FAQ ­­– Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Barrierefreiheit

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze ­– Kurztitel Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Als erfahrener Spezialist für Livestream- und Video-Hosting bieten wir umfangreiche Streaming-Leistungen, die auch den Aspekt der gesetzeskonformen Umsetzung abdecken.

Enthalten ist die kostenfreie Beratung für eine praktikable, günstige und einfache Umsetzung der typischen (neuen) gesetzlichen Anforderungen in Onlinevideos und Livestreams.

Wir sind Ihr Partner für technische Lösungen und beraten Sie in diesem Bereich kompetent und umfassend.

Eine rechtliche Beratung können und dürfen wir nicht anbieten. Wenden Sie sich für rechtssichere Auskünfte bitte an einen Rechtsanwalt.