Hinzu kommt die „Teilhabe“ im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Hiermit wird die soziale und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gefördert.

Bestens vorbereitet mit STEINMANN

Mit STEINMANN an Ihrer Seite regeln Sie die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen schnell, günstig und gesetzeskonform.

 

Ihre Vorteile

Sie erfüllen rechtzeitig alle gesetzlichen Vorgaben.

Schutz vor Abmahnungen, Geldbußen und Vertriebsverbot.

Kein Zeitdruck durch späte Umsetzung.

Keine Beeinträchtigungen im Geschäftsalltag.

Barrierefreie Livestreams und Videoinhalte ohne hohe Kosten.

Wir unterstützen Sie gerne, damit Sie sich
entspannt Ihrem Kerngeschäft widmen können.

FAQ ­­– Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Barrierefreiheit

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze ­– Kurztitel Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Als erfahrener Spezialist für Livestream- und Video-Hosting bieten wir umfangreiche Streaming-Leistungen, die auch den Aspekt der gesetzeskonformen Umsetzung abdecken.

Enthalten ist die kostenfreie Beratung für eine praktikable, günstige und einfache Umsetzung der typischen (neuen) gesetzlichen Anforderungen in Onlinevideos und Livestreams.

Wir sind Ihr Partner für technische Lösungen und beraten Sie in diesem Bereich kompetent und umfassend. Spezielle Beratungsangebote beziehungsweise Beratungspakete zu rechtlichen Fragen sind nicht Teil unserer Expertise.

Wenden Sie sich für rechtssichere Auskünfte in Bezug auf Ihre Website bitte an einen Rechtsanwalt.